Social Banking 2.0 – Der Kunde übernimmt die Regie

Bürgerkredit 2.0: Kreativgeld zum Gestalten der realen Wirtschaft

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Bürgerkredite von Bürgern für Kommunen, lautet das Motto der Internetplattform LeihDeinerStadtGeld.  Ein Mittel gegen die ausufernde Staatsschuldenkrise in Miniaturform? Ein Weg sinnvolle Projekte am Puls von lokaler Wirtschaft und dem Gemeinwesen zu platzieren? Noch stecken derartige Initativen zum Bürgerkredit 2.0 in den Kinderschuhen, sie werden aber Schule machen. 

Bekanntlich ma(h)len die Mühlen der Bürokratie recht gemächlich. Alles geht seinen Gang, sagt man dazu im Verwaltungshochdeutsch. So dürfte der Internetplattform Leihdeinerstadtgeld kaum ein kurzfristiger Senkrechtstart beschieden sein, langfristig vielleicht jedoch ein umso nachhaltiger Erfolg. Einige Links weisen den Weg über das Projekt, die Macher, die Presseresonanz und den Hintergrund.  Vielleicht sagt auch ein Bild mehr als tausend Worte:

Wir bringen Bürger und Kommunen zusammen

Woher stammt eigentlich die Idee, eine derartige Plattform ins Leben zu rufen? Dazu ein historischer Exkurs von Social Banking 2.0 – eine ganz besondere Form von Social Banking praktizierten vor drei Jahren die Einwohner von Quickborn. Sie liehen im August ihrem Bürgermeister „Bürgergeld“, um wichtige Projekte finanzieren zu können, mit der Begründung, nach der Finanzkrise gegen die immer größer werdenden Haushaltslöcher anzusteuern. Mehrere Millionen Euro kamen so spontan zusammen. Mit einem Zinssatz von drei Prozent honorierte die Stadt Quickborn die gesetzlich nicht ganz legale gute Tat der „Bürgerinvestoren“.

Die Verantwortlichen wiesen zwar nach öffentlicher Kritik den Vorwurf zurück, sie wollten den etablierten Banken Konkurrenz machen. Am Ende machte im Herbst vergangenen Jahres die staatliche Finanzaufsicht (BaFin) dem aus ihrer Sicht allzu kreativen Treiben ein Ende. Jede Form von Kreditgeschäft sei nämlich erlaubnispflichtig. Die Finanzaufsicht wies deshalb darauf hin, dass dieser Vorgang (der Darlehensaufnahme vonseiten der Bürger) nur einmal erlaubt sei (es also keine rechtliche Grundlage für eine regelmäßige Geschäftstätigkeit von „Bürgerdarlehen“ geben könne). Das zuständige Innenministerium in Schleswig-Holstein zog kurzerhand die Reißleine.

Obwohl es Kommunen grundsätzlich genehmigt sei, Geld bei ihren Bürgern über Inhaberschuldverschreibungen bzw. Anleihen einzusammeln, bewegten sie sich damit auf einem unregulierten „grauen Kapitalmarkt“, der zudem höhere Kosten bei der Kapitalaufnahme verursache, so die etwas absurde Begründung.

Denn genau aus diesem Grund wandten sich die Quickborner Stadtoberen trotz des engen rechtlichen Rahmens direkt an die Bürger. Das Fallbeispiel einer kreativen Finanzierung von öffentlichen Infrastrukturen durch ein bürgerbasiertes Direktbeteiligungsverfahren zeigt, dass sich das staatlich von oben dirigierte Vergabeprinzip öffentlicher Mittel durchaus auf den Kopf stellen ließe, sofern die Beteiligen den basisdemokratischen Ansatz diszipliniert verfolgen.

Zumindest ist es Ausdruck einer „Graswurzel-Bewegung“ von unten, die aktiv Einfluss nehmen möchte auf die bislang von oben verordneten Spielregeln in der großen Finanzwelt. Das Beispiel von kreativen Bürgerfinanzierungen könnte – sofern sich Städte und Kommunen dieses Stilmittels nicht nur bedienen, um Haushaltsschulden zu verringern – durchaus Schule machen, nicht staatlich von oben als „Community Banking“ verordnet, sondern von einer politisch unverdächtigen Basis initiiert.

Es zeigt, dass Social Banking sich jenseits von etablierten Bankstrukturen und staatlicher Einflussnahme auf produktive Weise weiter entfalten kann. Neues bahnt sich irgendwann seinen Lauf, auch wenn der Bürokratieschimmel viel Zeit benötigt, von A nach B zu gelangen.

Written by lochmaier

Januar 25, 2012 um 8:17 am

Veröffentlicht in Uncategorized

Eine Antwort

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  1. Besten Dank für Dein Beitrag!!!

    Martin Burch

    Februar 21, 2012 at 4:35 pm


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