Social Banking 2.0 – Der Kunde übernimmt die Regie

Trickreiche AGBs: Banken ändern Geschäftsbedingungen

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Haben Sie auch schon eine harmlose e-mail bekommen? Die Banken aber auch Bezahlanbieter wie Click and Buy ändern zum 31.10. 2009 ihre Geschäftsbedingungen – wie immer wenden sie geltendes Recht meist recht clever an. Im Kleingedruckten soll der Anleger und Kunde nicht viel davon mitkriegen, dass an der Preisschraube gedreht wird, nach oben versteht sich.

So mancher erhält in diesen Tagen elektronische Post. Denn auch der Micropayment-Anbieter fürs Online-Shopping Click and Buy informiert Millionen von Menschen, die irgendwann mal was im Internet gekauft haben, über die geänderten Geschäftsbedingungen. Wer sich einen Durchblick verschaffen will, was das bedeutet: Es kommen höhere Gebühren auf die Nutzer zu, natürlich nur als allgemeine Änderung von AGBs verkauft. Ausgeklickt?. Hier gibts einen Überblick über die „Innovationen“:

http://www.turus.net/service/4641-ausgeklickt-click-and-buy-aendert-agb-und-erhoeht-die-preise.html

EC-Karte weg? Das macht 150 Euro, berichtet die Süddeutsche Zeitung:

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/837/490216/text/

Wie transparent die Gebühren- und Nutzungsordnung in der „Bank der Zukunft“ verglichen mit jener von heute ist, das beleuchtet die Wirtschaftswoche:

http://www.wiwo.de/finanzen/bankkunden-muessen-aufmerksamer-sein-410258/ 

Höhere Gebühren kommen in vielfältiger Weise, vor allem wird der Anleger für jede Art von „Schlamperei“ mit einem deutlich erhöhten Eigenanteil in die Pflicht genommen, z.B. 150 Euro, wenn die TAN-Liste versehentlich in den Papierkorb gewandert ist. 

So kann man die Gewinnmargen etwas anheben und „verborgene Produktivitätsreservoirs“ in der Kundenbindung heben. Ganz abgesehen davon, dass beim Geldabheben von einem „Fremdautomaten“ heute schon horrende Gebühren von bis zu 10 Euro anfallen:

http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/-Bankgebuehren/1810355/1810355/

http://vollekanne.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,2200585,00.html?dr=1 

Ein Punkt springt bei den neuen AGBs noch besonders ins Auge:

Irrtümliche Überweisungen: Wer bisher eine Überweisung getätigt hat, konnte diese widerrufen bis das Geld beim Empfänger gebucht war. Ein Widerruf von irrtümlichen Überweisungen ist nun nicht mehr vorgesehen. Im Fall der Fälle muss der Kunde das Geld beim falschen Empfänger selbst zurückfordern.

Also Vorsicht: Jeder kleine Mausklick, der daneben geht, kann teuer werden.

Written by lochmaier

Oktober 9, 2009 um 7:25 am

Veröffentlicht in Uncategorized

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