Social Banking 2.0 – Der Kunde übernimmt die Regie

Banken haften für Falschberatung

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Man kann es so oder so sehen – Es soll Wissenschaftler geben, die der angeblich so Rendite gierigen Mittelschicht mit „Tunnelblick“ die Schuld an der Finanzkrise zuweisen, so etwa der Tübinger Soziologe Christoph Deutschmann in einem Artikel in den VDI nachrichten:

http://www.vdi-nachrichten.com/vdi-nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?cat=1&id=43585&source=homepage&doPrint=1   

Das ist allerdings intellektuell eine sehr bequeme Position, denn bei einem Professorengehalt ist die hohe Rendite aus Steuermitteln der (leistungsbereiten!) Mittelschichten bis zum Lebensende ja schon eingepreist. Auch die Forderung von Deutschmann, der Staat müsse  die Anleger quasi vor der  eigenen Geldgier schützen, kann man nur im Sinne einer auch wissenschaftlich völlig unbrauchbaren Gießkannen-Theorie als zynisch bezeichnen.

Anders herum wird sogar ein Schuh draus, wie man der heutigen Presse entnehmen kann. Denn gerade ein Soziologe sollte doch seit den ersten Grundkursen als Studierender wissen, dass jedes Informationsgefälle  immer ein hierarchisches ist. Sprich: Die Bank sitzt bei der Produktgestaltung am Drücker und nicht der Kunde. Und alle Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik haben doch gebetsmühlenartig für  die private Altersvorsorge geworben und damit einer neuen provisionsträchtigen Finanzindustrie viel Macht eingeräumt:  Riestern Sie mal, den Rest übernehmen wir.

Nachdem Banken sich indes jahrelang geweigert haben, die Verantwortung für eine irreführende oder falsche Beratung zu übernehmen, scheint sich jetzt eine Trendwende abzuzeichnen. Denn bisher haben die Gerichte den Anlegern in der Regel keinerlei Schadenersatz zugesprochen. Die allgemeine Rechtsprechung war die: Selbst schuld, wer sich von Hausbank oder Finanzberater aufs Glatteis führen lässt, könnte man sagen.  

Jetzt hat das Landgericht Hamburg erstmals einem deutschen Anleger der Hamburger Sparkasse, der in Zertifikate der insolventen Lehmann Brothers investiert hatte und sein ganzes Geld verlor, das Recht auf vollen Schadenersatz zugesprochen. Die Bank müsse haften, wenn sie den Kunden falsch berate, so das Urteil mit Aktenzeichen 310 04/09. Siehe dazu den Kommentar der Financial Times Deutschland:

http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Urteile-Geldwerter-Doppelsieg-f%FCr-Anleger/530807.html

Fazit: Allmählich kommt etwas in Bewegung – zwar wird es sicherlich keine Umkehr der Beweislast in der Bankenbranche geben – dann wären die Finanzberater nämlich gezwungen, die Beratung genau zu dokumentieren. Dennoch scheinen die Gerichte jetzt endlich geneigt, im einen oder anderen Fall auch mal dem Anleger zu glauben. Ein Urteil mit Signalwirkung also: Denn für die Banken nimmt der Druck zu, den Kunden doch ernster zu nehmen und ihn nicht nur in das nächste provisionsträchtige Geschäft hineinzu locken, von dem vor allem die Bank profitiert.  Neue und intelligente Geschäftsmodelle sind also künftig mehr denn je gefragt….statt dem Motto „Weiter so, wir leben ja schließlich vom Produktverkauf und nicht von der Beratung“.

Written by lochmaier

Juni 24, 2009 um 7:40 am

Veröffentlicht in Uncategorized

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